
An deutschen Hochschulen kann grundsätzlich, unabhängig vom erreichten Stand des jeweiligen Studiums in einem Fach, dieses gewechselt werden.
Ein Fachwechsel liegt vor, wenn das Studium in einem anderen Fach fortgesetzt wird oder unter Beibehaltung des Faches der Abschluss einer anderen Prüfung angestrebt wird, z.B. anstelle Physik-Diplom Physik Lehramt in Kombination mit anderen Fächern. Bei inhaltlich verwandten Studiengängen (Kombination von Fach und Prüfung) werden häufig Fachstudienzeiten im bisherigen Studiengang für den neuen Studiengang anerkannt. Dies erfolgt durch Einzelfallentscheidungen der jeweiligen Hochschule.
