
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es 16 Länder. Sie sind politische Einheiten mit eigener Staatsgewalt und eigenem Staatsgebiet. Die Bezeichnung Bundesländer ist deshalb nicht korrekt, wird aber in Wissenschaft weltoffen verwendet, um Länder der Bundesrepublik sprachlich von Ländern bzw. Staaten der Welt zu unterscheiden. Grundsätzlich sind die Länder allein für Kultur und Bildung und damit für das Hochschulwesen zuständig. Der Bund kann in diesem Bereich nur über im Grundgesetz festgelegte Gemeinschaftsaufgaben wie z.B. Hochschulbau sowie Bildungsplanung und Forschungsförderung mitwirken. Darüber hinaus gibt es ein Hochschulrahmengesetz, in dem der Bund Richtlinien festlegen kann, um ein Mindestmaß an einheitlichen Ausbildungsbedingungen in den Ländern für die Bundesrepublik insgesamt zu gewährleisten. Gemeinschaftsaufgaben und Hochschulrahmengesetz stehen zurzeit in der politischen Diskussion.
Als alte Länder werden die 11 Länder bezeichnet, die vor der Wiedervereinigung 1990 die Bundesrepublik bildeten. Als neue Länder werden die 5 Länder bezeichnet, die mit der Wiedervereinigung auf dem früheren Staatsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) eingerichtet worden sind.
| Alte Länder: | Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein |
| Neue Länder: | Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
