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Methodische Anmerkungen
Methodische Anmerkungen
2.1 Themenbereich: Ausländische Studierende in Deutschland
Die Informations- und Datenlage zu diesem Themenbereich ist sehr gut. Die wichtigsten
Informationsquellen sind die Studentenstatistik der amtlichen Hochschulstatistik
sowie die von HIS im 3-Jahresrhythmus durchgeführten Sozialerhebungen des
Deutschen Studentenwerkes.
Informationsquelle: Studentenstatistik der amtlichen Hochschulstatistik
Inhalt, Umfang und Durchführung dieser amtlichen Statistik sind im "Gesetz
über die Statistik für das Hochschulwesen" (Hochschulstatistikgesetz
HStatG) vom 2. November 1990, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung
des Finanz- und Personalstatistikgesetzes, des Hochschulstatistikgesetzes sowie
des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen vom 25.6.2005,
geregelt. Bei der Studentenstatistik dürfen nur die Merkmale erhoben werden,
die in § 3 dieses Gesetzes dafür festgelegt sind. Für den hier
vorliegenden Fortschreibungsbericht wurde nur eine Auswahl dieser Merkmale verwendet.
Das Statistische Bundesamt hat auf Bitten des DAAD und von HIS die für
die Durchführung eines jeweils von HIS für jede Fortschreibung entwickelten
Auswertungsprogramms erforderlichen Summendaten der amtlichen Studentenstatistik
als Exceltabellen gegen Kostenerstattung bereitgestellt. HIS hat die Auswertungen
unter Beachtung der für das Statistische Bundesamt geltenden Datenschutzbestimmungen
mit Hilfe eines speziell dafür eingerichteten "Berichtssystems ICE
Wissenschaft weltoffen" vorgenommen.
Die Daten der amtlichen Hochschulstatistik werden von den Hochschulen, die
zur Erhebung und Lieferung der Daten nach bestimmten vorgegebenen Formaten gesetzlich
verpflichtet sind, im Rahmen der Verwaltung bzw. des Verwaltungsvollzugs generiert.
Die von den Hochschulen bereitgestellten Daten werden von den Statistischen
Landesämtern kontrolliert und plausibilisiert. Die Daten sind dadurch in
vielen Bereichen im hohen Maße vertrauenswürdig und valide, auch
wenn es einige wenige Bereiche gibt, für die es keine ausreichende Datenvalidität
gibt. Dies ist oftmals auf unterschiedliches Verwaltungshandeln der einzelnen
Hochschulen zurückzuführen. Die grundsätzlich hohe Validität
der Daten der Hochschulstatistik ist auch darauf zurückzuführen, dass
sie Ergebnisse von Totalerhebungen sind und unterschiedliche Antwortbereitschaften
einzelner Gruppen nicht zu Buche schlagen wie bei Stichprobenerhebungen. Die
Statistischen Landesämter geben eine festgelegte Auswahl der von ihnen
aufbereiteten Daten an das Statistische Bundesamt weiter.
Trotz des über viele Jahre routinierten Erhebungsverfahrens gibt es bei
der amtlichen Studentenstatistik insbesondere im Hinblick auf ausländische
Studierende Sachverhalte, die zu unbefriedigenden Ergebnissen führen, so
dass auf die Auswertung bestimmter Merkmale, die zur Aufhellung des Ausländerstudiums
beitragen könnten, verzichtet werden muss oder deren Ergebnisse besonders
erläuterungsbedürftig sind.
Dazu Beispiele:
- Bildungsausländer werden vorschriftgemäß als Studierende
im ersten Hochschulsemester eingeschrieben, wenn sie ein Studium an einer
deutschen Hochschule erstmals aufnehmen. Sie werden dadurch - wie bei deutschen
Studierenden üblich - als Studierende im ersten Hochschulsemester bzw.
als Studienanfänger ausgewiesen, auch wenn sie bereits mehrere Semester
an einer ausländischen Hochschule studiert haben und damit - nach der
deutschen Systematik - in einem höheren Fachsemester studieren. Wie viele
Bildungsausländer als Studienanfänger in Deutschland ein in einem
anderen Staat begonnenes Studium fortsetzen, ließe sich feststellen,
wenn alle Hochschulen - wie im Gesetz vorgeschrieben - Auslandsstudien bei
deutschen und ausländischen Studierenden exakt erfassen würden.
Dies geschieht aber nicht, wie hochschulbezogene Auswertungen der entsprechenden
Merkmale durch das Statistische Bundesamt, die von HIS analysiert wurden,
zeigen. Viele Hochschulen erfassen das Merkmal Auslandsstudium überhaupt
nicht, zahlreiche nur unvollständig und nur wenige, die sich nur mit
Mühe feststellen lassen, haben dazu valide Daten.
- Darüber hinaus ist bei der Umsetzung des Hochschulstatistikgesetzes
festgelegt worden, nur Auslandsstudien zu erfassen, die mit dem zum Zeitpunkt
der Erhebung stattfindenden Studium an einer deutschen Hochschule in einem
inhaltlichen Zusammenhang stehen. Dadurch wird nur ein Teil der Auslandsstudien
erfasst, ganz abgesehen davon, dass "bewertet" werden muss, ob an
ausländischen Hochschulen studierte Fächer bzw. belegte Kurse in
einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem an der deutschen Hochschule studierten
Fach stehen. Dadurch wird die Erfassung dieser Daten erheblich erschwert.
Dies ist wahrscheinlich ein Grund für die unvollständige Erfassung
dieser Merkmale durch viele Hochschulen.
Valide Daten zum Auslandsstudium sind u.a. erforderlich, um die "echten
Studienanfänger", die erstmals überhaupt an einer Hochschule
für ein Studium eingeschrieben werden, und zwar an einer deutschen Hochschule,
bei den Bildungsausländern herausfiltern zu können.
Dieses Merkmal bietet auch die Chance, besser abschätzen zu können,
wie hoch der Anteil unter den Bildungsausländern ist, die nur kurze Zeit
in Deutschland bleiben werden, weil sie von vornherein nur ein Teilstudium
in Deutschland absolvieren wollen.
- Dies könnte auch mit dem Merkmal "kein Abschluss des Studiums
(in Deutschland) angestrebt" ermittelt werden. Aber auch diesbezüglich
ist das Verwaltungshandeln der Hochschulen so unterschiedlich, dass die Aussagekraft
der Auswertungen zu diesem Merkmal nicht genau genug eingeschätzt werden
kann. Für viele Bildungsausländer, die von vornherein nur für
ein, zwei oder drei Semester in Deutschland studieren wollen, werden von Hochschulverwaltungen
dennoch konkret angestrebte Abschlussprüfungen angegeben, um sie nach
der Systematik der amtlichen Hochschulstatistik besser bestimmten Studienarten
und Studiengängen zuordnen zu können. Also auch dieser Weg hilft
nicht weiter.
- Bei der Erstellung der Nullnummer von Wissenschaft weltoffen festgestellte
Unzulänglichkeiten bei der Ermittlung von Bildungsausländern und
Bildungsinländern im Land Berlin, durch die auch die entsprechenden Daten
für die Bundesrepublik Deutschland tangiert wurden, sind von den Statistischen
Ämtern inzwischen behoben worden. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes
sind Daten zu Bildungsausländern und Bildungsinländern seit dem
Studienjahr 2000 fehlerfrei.
- Unterschiedliches Verwaltungshandeln der einzelnen Hochschulen führt
dazu, dass es kaum valide Zahlen für die Zahl der Personen gibt, die
an Hochschulen eine Promotion anstreben. Promovenden müssen häufig
auf dem Weg zur Promotion unabhängig von der Zeitdauer der Erarbeitung
der Dissertation nur ein bis drei Semester nach der Abschlussprüfung
für das Erststudium immatrikuliert sein, um zur Promotionsprüfung
zugelassen zu werden. Es gibt auch keine gesicherten Informationen über
die Aufgabe bzw. den Abbruch einer geplanten Promotion. So wird die Zahl der
Promovenden in der amtlichen Hochschulstatistik eher unter- als überschätzt.
Die Darstellung der Herkunftsländer der verschiedenen Studierenden- (ausländische
Studierende, Studienanfänger, Hochschulabsolventen etc.) und Wissenschaftlergruppen
an deutschen Hochschulen nach Erdteilen und Regionen entspricht im Wesentlichen der
von der DFG verwendeten Systematik "Länder der Erde". In Abkehr von diesen Vorgaben
werden lediglich die Länder Türkei und Griechenland der Region Osteuropa zugeordnet.
Auf die Darstellung der Wirtschaftskraft und des Entwicklungsstandes der Herkunftsländer
der ausländischen Studierenden wird seit der Ausgabe 2008 verzichtet. Hintergrund ist,
dass die Liste des "Development Assistance Committee (DAC)" der OECD seit 2007 nur
noch Entwicklungsländer (Developing Countries and Territories) auflistet, jedoch keine
Schwellenländer (Countries and Territories in Transition) mehr, sodass eine Abgrenzung
zu den Industriestaaten nicht mehr möglich ist.
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